Hessisches Landesprojekt zum Thema Glücksspielsucht
Im Frühjahr 2008 wurden in Hessen im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) Fachberatungen für Glücksspielsucht eingerichtet, die spezielle Angebote für Menschen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten und für deren Angehörige bereitstellen. Häufig geht Glücksspielsucht mit Spielschulden sowie einer wirtschaftlichen und sozialen Notlage einher und wirkt sich somit weit über den Kreis der direkt Betroffenen hinweg aus. Unterstützung und Hilfeangebote wurden verstärkt. Die neu eingerichteten Fachberatungen wurden in 15 bestehende ambulante Suchtberatungsstellen integriert, um eine flächendeckende Versorgung sicher zu stellen. Die Koordination der landesweiten Aktivitäten obliegt der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS), die von Daniela Senger-Hoffmann als Projektleiterin wahrgenommen wird.
Im Jahre 2010 haben über 1.500 Menschen (Betroffene sowie Angehörige) die Dienste der hessischen Fachberatungen für Glücksspielsucht in Anspruch genommen.
Präventions- und Beratungsangebote für Glücksspielsüchtige in Hessen erfolgreich installiert.
Frankfurt/Main 15. Dezember 2010 Wissenschaftliche Untersuchung bestätigt dem neu eingerichteten Hilfenetzwerk für Glücksspielsüchtige und deren Angehörige hohe Kompetenz und erfolgreiche Arbeit.
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Lotto per E-Postbrief
Frankfurt/Main, 20. Juli 2010 Die Projektleiterin für Glücksspielsucht in der HLS im Gespräch mit dem HR zum Thema „Klage gegen Lottotipp per Internet“. Hessische Lottospieler können ihre Tipps bald auch online abgeben. Deutsche Post und Lotto Hessen arbeiten dabei zusammen. Nach Paragraph 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrages ist jedoch „das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten“. Das hessische Innenministerium als oberste Glücksspielaufsicht hat den neuen elektronischen Service von Lotto Hessen genehmigt, dagegen klagt der Fachbeirat Glücksspielsucht.
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3. Hessenweiter Aktionstag zum Thema Glücksspielsucht
18.489.491,72 € werden pro Monat in hessischen Spielhallen verspielt!
Frankfurt/Main, 05. Oktober 2010. Das Geschäft mit den Geldspielautomaten floriert. Blühende Spielhallen-Landschaften entstehen allerorts und bescheren den Spielhallenbetreibern hohe Umsätze. Allein in Hessen wurden im vergangenen Jahr 221.873.900,64 Euro an Geldspielautomaten verspielt, das bedeutet einen monatlichen Spielverlust von 18.489.491,72 €!
Auf diese hohen Summen machen heute die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) und die örtlichen Fachberatungen für Glücksspielsucht in 15 hessischen Städten aufmerksam. Große Planen und große Bündel aus einzelnen Papierscheinen - 36.000 Stück = 18.489.491,72 € - auf deren Vorderseiten das Abbild eines 500,- Euroscheines zu sehen ist, sollen die Bürgerinnen und Bürger zur Diskussion über Glücksspielsucht anregen. Auf der Rückseite der „500,- Euro-Banknoten“ steht die jeweilige Adresse der regionalen Fachberatung für Glücksspielsucht.
Mit diesem Aktionstag will die HLS gemeinsam mit den hessischen Fachberatungen für Glücksspielsucht verstärkt auf den Teil der Glücksspielangebote aufmerksam machen, der aus der Beratungspraxis wie aus der Wissenschaft als der risikoreichste gilt, jedoch nach aktueller Gesetzeslage gar nicht zu den Glücksspielen gezählt wird.
Über 80% der Personen, die in die hessischen Fachberatungen für Glücksspielsucht kommen, sind von Geldspielautomaten abhängig und haben dabei nicht nur die Kontrolle über das Glücksspiel verloren. Das verspielte Geld und die Konsequenzen daraus haben bereits viele Familien ruiniert. Das erleben auch tagtäglich die Fachberatungen, die im vergangenen Jahr über 1.300 Glücksspielsüchtige und deren Angehörige beraten haben.
„Trotz gegenteiliger Behauptungen der Automatenindustrie können an den Geldspielgeräten Vermögen verloren werden“ berichtet Daniela Senger-Hoffmann, Projektleiterin für Glücksspielsucht in der HLS.
So hat im Auftrag der Universität Bremen ein Testspieler in nur 5,5 Stunden das durchschnittliche Nettomonatsgehalt eines deutschen Arbeitnehmers in Höhe von 1.450,- € verspielt, obwohl die Spielverordnung für Geldspielgeräte die maximale Verlustmöglichkeit pro Stunde auf 80,- € beziffert.
Vor dem Hintergrund des Spielerschutzes fordert die HLS ein einheitliches Glücksspielrecht mit einheitlichen Vorgaben an alle Anbieter von Glücksspielen und Geldspielgeräten!
Eine Alternative dazu könnte auch die Herabstufung der Geldspielgeräte auf den vom Gesetzgeber ursprünglich beabsichtigten Charakter eines Unterhaltungsgerätes sein. Damit würde eine deutliche Absenkung der Gewinnpläne und der Einsatz- sowie Verlustmöglichkeiten an Geldspielgeräten einhergehen und nach sich ziehend ein Attraktivitätsverlust dieser Spielart.
„Am wirksamsten kann ein kleiner, effektiv regulierter Glücksspielmarkt, der alle Glücksspielarten umfasst, die Bevölkerung vor den Gefahren der Glücksspielsucht schützen“ äußert Wolfgang Schmidt, Geschäftsführer der HLS. „Sollte der Glücksspielmarkt aber liberalisiert werden, bedeutet dies zwangsläufig eine Steigerung des Angebotes sowie eine Steigerung der Zahl der Menschen, die problematisch oder gar süchtig spielen“ mahnt Schmidt.
Die Zahl der Glücksspielabhängigen kann laut Angaben der HLS nur geschätzt werden: In Deutschland liegt sie zwischen 100.000 und 290.000 Menschen . In Hessen können dementsprechend zwischen 8.000 und 22.000 Menschen als glücksspielsüchtig definiert werden.
Um den Weg in die Glücksspielsucht zu vermeiden sowie den bereits Betroffenen wie auch Angehörigen Hilfen anbieten zu können, hat das Land Hessen 2008 an 15 Standorten Fachberatungen für Glücksspielsucht in das bestehende hessische Suchthilfesystem integriert sowie bei der HLS eine landesweite Koordinierungsstelle eingerichtet. Diese zusätzlichen Personalstellen werden von dem Hessischen Sozialministerium und vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages finanziert.
2. Hessenweiter Aktionstag zum Thema Glücksspielsucht
»Was sagen Hessens Bürgerinnen und Bürger zur Glücksspielsucht?«
Frankfurt/Main, 27. Oktober 2009. Es hat so seinen Reiz, die Millionen zu gewinnen, den Pott zu knacken, seine Chance 1 zu 1 Mio. zu nutzen!? Manche und mancher gibt dafür monatlich beachtliche Summen aus. Wie sehen das Hessens Bürgerinnen und Bürger?
 Mit riesigen Fragerastern (Bodenzeitung), die in Fußgängerzonen ausgelegt werden, werden die Hessische Landesstelle für Suchtfragen und die örtlichen Fachberatungen für Glücksspielsucht heute in 15 hessischen Städten Passanten befragen: Heute schon gewonnen? Was denken Sie über die Risiken einer Glückspielsucht? Ziel dieser Bodenzeitungen soll sein, dass sich möglichst viele Menschen über Glücksspielsucht unterhalten und sich informieren, wo man sich in der Region zu dem Thema beraten lassen kann. Als symbolischen Hinweis auf die örtliche Beratungsstelle wird ein Papphaus mit aufgestellt, das Kinder bemalen können. Mit diesem Aktionstag will die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) gemeinsam mit den hessischen Fachberatungen für Glücksspielsucht auf ein Thema aufmerksam machen, das mit seinen Risiken immer noch verkannt wird: Das Spielen um Geld ist für eine große Zahl der Menschen eine Form der Unterhaltung und Freizeitgestaltung. Ein Teil der Spieler aber entwickelt ein riskantes Spielverhalten und verliert dabei die Kontrolle über das Glücksspiel. „Die bundesweiten Zahlen der Glücksspielabhängigen sind besorgniserregend und erfordern ein breites Beratungs- und Behandlungsangebot für Betroffene und deren Angehörige“ berichtet Daniela Senger-Hoffmann von der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen in Frankfurt/Main. Die Zahl der Glücksspielabhängigen kann laut Angaben der HLS nur geschätzt werden: In Deutschland liegt sie zwischen 100.000 und 290.000 Menschen. In Hessen können dementsprechend zwischen 8.000 und 22.000 Menschen als glücksspielsüchtig definiert werden. Vom krankhaften Glücksspielen sind vorwiegend Männer (90%) betroffen, meist im Alter zwischen 20 und 45 Jahren. Besonders anfällig sind diejenigen, die bereits im Jugendalter mit dem Glücksspielen angefangen haben. Die Wissenschaft weist den verschiedenen Glücksspielformen unterschiedliche Suchtpotentiale zu. So sind beispielsweise Geldspielgeräte in Spielhallen und gastronomischen Betrieben besonders risikoreich. Dies bildet sich auch in der Beratungspraxis ab: Die größte Gruppe der Glücksspielsüchtigen stellen die Menschen dar, die von Geldspielautomaten abhängig sind. Da die Geldspielgeräte in Spielhallen und gastronomischen Betrieben nach geltendem Recht nicht den Glücksspielen zugerechnet werden, sondern als Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit definiert werden, fordert die HLS ein einheitliches Glücksspielrecht mit einheitlichen Vorgaben an alle Anbieter von Glücksspielen und Geldspielgeräten! Um den Weg in die Glücksspielsucht zu vermeiden sowie den bereits Betroffenen wie auch Angehörigen Hilfen anbieten zu können, hat das Land Hessen an 15 Standorten Fachberatungen für Glücksspielsucht in das bestehende hessische Suchthilfesystem integriert sowie bei der HLS eine landesweite Koordinierungsstelle eingerichtet. Diese zusätzlichen Personalstellen werden von dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit und vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages finanziert.
Hinweis: Die HLS bezieht sich auf Daten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).
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VIDEO: RHEIN-MAIN-TV VOM 27.10.2009 ZUM THEMA GLÜCKSSPIEL-SUCHT |
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1. Hessenweiter Aktionstag zum Thema Glücksspielsucht
»Hessenweiter Aktionstag zur Glücksspielsucht wird vom Weihnachtsmann unterstützt.«
Frankfurt/Main, 20. März 2009. Weihnachtsmänner im März? Da hat der Weihnachtsmann wohl den richtigen Zeitpunkt verpasst! „Macht nichts“, sagen der Weihnachtsmann und die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS), „denn es ist besser Probleme spät als nie anzugehen“.
„Besser Probleme spät als nie angehen“ ist auch das Motto der heutigen hessenweiten Aktion zum Beratungsangebot für Glücksspielsucht, die von der Hessischen Landesstelle und den 15 Fachstellen für Glücksspielsucht in Hessen gemeinschaftlich initiiert wurde. „Wir möchten Bürgerinnen und Bürger auf das Thema Glücksspielsucht und das neu bestehende Beratungsangebot in Hessen aufmerksam machen. Der Anstieg von Glücksspielabhängigen ist besorgniserregend und erfordert ein breites Beratungs- und Behandlungsangebot für die Betroffenen wie auch für die Angehörigen“, berichtet Beate Fuchs von der Fachberatung für Glücksspielsucht in Frankfurt. Im Rahmen der Aktion werden heute an 13 Standorten in Hessen* Schokoladen-Weihnachtsmänner an stark frequentierten Plätzen ausgesetzt. Die Weihnachtsmänner haben eine Textkarte umgehängt mit einem Hinweis zur Glücksspielsucht und der Adresse der örtlichen Beratungsstelle.
Die Zahl der Glücksspielabhängigen kann laut Angaben der HLS nur geschätzt werden: in Deutschland liegt sie zwischen 100.000 und 290.000 Menschen**. 90 Prozent davon sind Männer. Auf die Situation in Hessen übertragen sind es bis zu 22.000 Menschen, die als Glücksspielabhängige einzustufen sind. Um dieser Situation adäquat zu begegnen, finanzieren das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit sowie das Hessische Ministerium des Innern und für Sport im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages in Hessen die 15 Fachstellen für Glücksspielsucht. Glücksspielsüchtige leiden an einer Abhängigkeitserkrankung, die mit weitreichenden negativen psychosozialen und materiellen Folgen wie hohen Spielschulden, wirtschaftlicher und sozialer Notlage bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes einhergeht. Unter diesen Folgen haben ebenfalls die Familie, die Angehörigen und die Freunde der Glücksspielsüchtigen zu leiden. Um aus dem Verelendungskreislauf aussteigen zu können, bieten die hessischen Fachberaterinnen und Fachberater für Glücksspielsucht ihre Hilfe und Unterstützung an. Das Beratungs- und Behandlungsangebot erstreckt sich von Einzelgesprächen über Gruppensitzungen bis hin zur Vermittlung in ambulante oder stationäre Therapiemaßnahmen. Glücksspielsucht wird heute als eigenständiges Krankheitsbild gesehen und seit 2001 durch die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger als behandlungsbedürftige Krankheit anerkannt.
Hinweis: Die HLS bezieht sich auf Daten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS).
* Kassel, Eschwege, Bad Hersfeld, Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach, Marburg, Gießen, Fulda, Darmstadt, Bensheim, Bad Homburg, Weilburg
** Jahrbuch Sucht 09, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
Broschüren der HLS zum Thema Glücksspielsucht
Weitere Informationen zum Thema Glücksspielsucht

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